Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Der Kunde erkennt mit der Auftragserteilung die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Kunden. Davon abweichende Bedingungen des Kunden sind ungültig bzw. bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich.

2. Preise
Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. Die Preise sind freibleibend und für ähnliche Folgeaufträge unverbindlich.
Neben dem Preis für die Ware haben wir das Recht, auch unsere Nebenkosten (z.B. Anfahrtskosten) und/oder einen mit dem Auftrag verbundenen außerordentlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

3. Versand
Versand erfolgt nach Absprache. Alle Sendungen werden auf Gefahr des Kunden verschickt. Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Rechnung.

4. Auftragsabwicklung

4.1 Auftragserteilung
Die Erteilung eines Auftrages erfolgt schriftlich (e-mail, Fax, Brief), unter Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen von BeeFee/Thomas Strobel.


4.2 Beginn einer Dienstleistung
Eine Dienstleistung unsererseits gegenüber dem Kunden beginnt mit der Auftragsbestätigung von BeeFee/Thomas Strobel.

4.3 Ende einer Dienstleistung
Eine laufende Dienstleistung endet mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung bzw. Abschlussrechnung nach Fertigstellung eines Auftrages.

4.4 Vergütung der Dienstleistung
Sofern nicht anders vereinbart hat die Bezahlung unmittelbar nach Rechnungsstellung Bar, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Zu der Rechnung werden lediglich die verrichteten Arbeiten aufgeführt. Die Preise richten sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand.
Der Auftragnehmer behält sich bis zur vollständigen Zahlung seiner Rechnung das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Geht das Eigentum kraft Gesetzes unter, tritt der Auftraggeber schon jetzt seinen künftigen Anspruch gegen den Eigentumserwerber in Höhe der noch offenen Forderungen an den Auftragnehmer ab.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gegenstände für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruch ausreichend zu versichern. Gegebenenfalls tritt er die Versicherungsansprüche in Höhe des Gegenstandswertes bzw. in Höhe der noch offenen Forderungen an den Auftragnehmer ab.
Bei Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

4.5 Auftragsrahmen
Der Kunde definiert klar das Ziel des Auftrages. Der Kunde erhält einen mündlichen, auf Wunsch auch schriftlichen, Kostenvoranschlag. Bei Fahrzeug-Designs u. gegebenenfalls anderen Arbeiten wird für Designentwürfe oder Skizzen ein Betrag in Höhe von 75,- Euro per Vorkasse berechnet. Dieser Betrag ist unverbindlich zu zahlen und wird bei Auftragserteilung gutgeschrieben.

4.6 Erfüllungsort
Erfüllungsort für Dienstleistungen ist in der Regel der Firmensitz von BeeFee/Thomas Strobel. Wechselt der Erfüllungsort auf Kundenwunsch, sind die daraus resultierenden Mehrkosten von Kunden zu tragen.
Bei einem Wechsel des Erfüllungsortes berechnen wir eine Kilometerpauschale von 0,50 Euro pro Kilometer bei Anfahrten bis 100 km.
Entfernungen über 100 Kilometer werden gesondert berechnet.

5. Abweichungen
Wir behalten uns vor das durch die Ausführung in Handarbeit geringfügige Abweichungen in der Darstellung und in der Farbe im Vergleich zur Kundenvorlage oder unseren Designentwürfen oder Skizzen, sowie unvermeidbare Abweichungen in Beschaffenheit, Form und sonstigen Eigenschaften vorhanden sein können.
Abweichungen dieser Art schließen die vertragsmäßige Leistungen nicht aus. Der Kunde ist dadurch nicht zur Annahmeverweigerung oder zu Abzügen berechtigt.

6. Beanstandungen
Wir übernehmen keine Garantie für Lackschäden, Untergrundhaftung oder ähnliches die durch unsachgemäßen Umgang oder andere Art auftreten. Beanstandungen müssen bei Abholung der Ware oder des Fahrzeugs erfolgen, bei Versand innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, andernfalls gilt die Ware oder Das Fahrzeug als anstandslos abgenommen.
Wir behalten uns das Recht auf Nachbesserung vor.

7. Schutzrechte
Werden bei Arbeiten nach Vorlagen oder Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Kunden, Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt uns der Kunde von allen Ansprüchen, einschließlich aller Kosten frei.
An unseren Angeboten, Zeichnungen, Designentwürfen, Ideen, usw. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Angebote und Entwürfe dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichtannahme des Angebotes sind diese unverzüglich zurückzugeben.

8. AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden dem Kunden einmalig bei Erstauftrag zur Unterschrift vorgelegt.. Die AGB ist öffentlich im Internet auf der Homepage http://www.beefee.de einsehbar.
Eine Änderung der AGB kann jederzeit erfolgen, ohne laufende Aufträge zu betreffen.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden AGB durch Gesetz oder Sonderregelung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt dann vielmehr, soweit gesetzlich zulässig, einer der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommende als vereinbart (Salvatorische Klausel).

9. Sonstiges
Für eingesandte Vorlagen, Fotos, Muster usw. übernehmen wir keine Haftung. Wir behalten uns das Recht vor, in branchenüblicher Weise unseren Firmennamen oder Firmenlogo in ein Bild bzw. auf einer Designlackierung anzubringen, sofern nicht anders mit dem Kunden vereinbart.
Der Kunde/Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Firma BeeFee Airbrush selbst erstelltes
Foto/Bildmaterial für Werbezwecke (Veröffentlichungen im Internet und Druckmedien) verwenden
darf. Sollter der Kunde/Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, muß dies vor Autragserteilung
schriftlich vereinbart werden.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile ist ausschließlich das für unseren Firmensitz zuständige Gericht, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.